AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen PC-Service Becker

§ 1 Allgemeiner – Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Dienstleistungen und / oder Lieferungen von PC-Service Becker im In- und Ausland, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ergänzt werden.

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

4. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch uns; ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht wirksam.

§ 2 Leistungsbeschreibung

PC-Service Becker erbringt Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Installation von gelieferter Hard- und Software nach Absprache, Support und Wartung sowohl neuer als auch bereits vorhandener Hardware und Netzwerke, Webhosting, Webdesign sowie Werbetechnik und Schilderherstellung.

§ 3 Vertragsschluss

1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Angaben zu Eigenschaften der Waren stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage dar, sofern sie nicht als rechtsverbindliche Zusage im Rahmen der Annahme des Vertragsangebotes des Kunden bestätigt werden. Im Bereich der Schilderherstellung wird dem Kunden vor Herstellung des Endproduktes ein Korrekturabzug zugeleitet.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch PC-Service Becker zustande, spätestens jedoch mit Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Kunden.

3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht PC-Service Becker von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.

Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, ist PC-Service Becker berechtigt, sich von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen. PC-Service Becker verpflichtet sich gleichzeitig, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine etwaig erhaltene Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.

4. Für die Richtigkeit von technischen Daten, Preisen und sonstigen Angeboten in Herstellerprospekten, auf die nicht ausdrücklich durch PC-Service Becker Bezug genommen wurde, übernimmt PC-Service Becker keine Haftung.

5. Liefertermine und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

Falls eine ausdrücklich vereinbarte Frist schuldhaft durch PC-Service Becker nicht eingehalten werden kann oder aus sonstigen Gründen der Verzug eintritt, hat der Kunde ein angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Geringfügige Abweichungen von der geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie branchenüblich sind. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bei Nichtverfügbarkeit einzelner Artikel gleichwertiger Ersatz geliefert wird.

7. Bei Abschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als ein gesondertes Geschäft, jede Lieferung wird gesondert berechnet.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich PC-Service Becker das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der PC-Service das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, PC-Service Becker einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde PC-Service Becker unverzüglich anzuzeigen.

4. PC-Service Becker ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. In der Zurückforderung der Ware liegt der Rücktritt vom Vertrag.

5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt
PC-Service Becker bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. PC-Service Becker nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. PC-Service Becker behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6. Bei Rückführung der Vertragsware an PC-Service Becker besteht seinerseits ein Anspruch in Höhe der dem Kunden gegenüber erbrachten Leistungen. Hierzu gehören insbesondere Kosten für Transport, Installation, Service sowie der anzurechnende Wertverlust der rückgeführten Ware.

§ 5 Vergütung

1. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der verbindlichen Bestellung. Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager, exklusive Versand, Versicherung und Verpackung.

2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungszugang den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3. Bei Erstellung einer Homepage erfolgt die Übergabe bzw. komplette Freischaltung erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung an PC-Service Becker. PC-Service Becker behält sich vor, vor Beginn der Tätigkeit eine Anzahlung in Höhe von 40 % zu verlangen.

4. Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von PC-Service Becker anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden und wenn PC-Service Becker eine bei Vertragsabschluss bereits gegebene schlechte Vermögenslage des Kunden nicht erkennen konnte, also insbesondere bei Zahlungseinstellung oder vertragswidrigem Verhalten PC-Service Becker gegenüber, ist PC-Service Becker berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen. Soweit PC-Service Becker bereits Leistungen erbracht hat, werden alle diesbezüglichen Forderungen sofort fällig. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist PC-Service Becker zu keiner weiteren Lieferung und Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

§ 6 Sonderbedingungen für Reparaturen, Dienst- und Beratungsleistungen

1. Der Preis für diese Leistungen berechnet sich nach den für die Tätigkeiten aufgewendeten Zeiten einschließlich der Fahrtzeiten zzgl. der Nebenkosten insbesondere Übernachtungskosten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Die kleinste Berechnungseinheit beträgt 15 Minuten. Es können Tagessätze vereinbarte werden.

Reparaturleistungen werden auch berechnet, wenn Fehler nicht auf einen Hardwaredefekt zurückzuführen sind, z.B.: Virus auf der Festplatte, falsche Jumpereinstellungen, Installationsfehler, Fehler bei der Bedienung oder durch Reinigungsarbeiten durch den Kunden.

2. Für bestimmte Leistungen insbesondere Installationen und Netzwerkeinrichtungen können Festpreise vereinbart werden. Dies gilt jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die im Rahmen der Planung von PC-Service Becker zugrunde gelegte Systemumgebung eine Durchführung zu einem Festpreis zulässt. Außerdem muss der Kunde den erforderlichen Mitwirkungspflichten nachkommen.

3. Falls eine Dienst- oder Beratungsleistung aufgrund geänderter IT-Systemumgebung des Kunden - insbesondere durch Mehraufwand wegen unvollständiger oder fehlender Installation oder fehlender Software oder aufgrund mangelnder Mitwirkung - durch diesen nicht mehr zu einem Festpreis erbracht werden kann, informiert PC-Service Becker den Kunden unverzüglich. In einem solchen Fall werden der Kunde und PC-Service Becker einvernehmlich eine neue Vergütung vereinbaren. Sollte es zu keiner Einigung kommen, gilt der Vertrag im Zweifel als nicht geschlossen. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preislisten vom Kunden erstattet.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich, PC-Service Becker bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen in jeder denkbaren Weise zu unterstützen, d.h. insbesondere den notwendigen Zugang zu verschaffen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, hat er den PC-Service Becker dadurch entstehenden Aufwand zu vergüten.

2. Der Kunde übernimmt als wesentliche Vertragspflicht, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

3. Bei einer Installation von zusätzlicher Hard- oder Software wird eine Standardinstallation vorausgesetzt, die fehlerfrei läuft und virenfrei ist. Zudem muss die auf dem system installierte Software für Nachinstallationen zur Verfügung stehen.

4. Bei einer Erstellung von Internet-Präsentationen müssen vom Kunden alle notwendigen Unterlagen innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss an PC-Service Becker übergeben werden.

PC-Service Becker behält sich sonst vor, vom Vertrag zurückzutreten und alle bis dahin nachweislich entstandenen Kosten zu berechnen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Fotos und Graphiken müssen in einem üblichen Internetformat (gif – jpg ), Texte als Word-, Pdf- oder Textdatei angeliefert werden; Sonderformate sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle von ihm gelieferten Daten frei von Viren sind.

5. Der Kunde ist verpflichtet, im Bereich der Schildersystemen, den Verwendungszweck der Schildersysteme anzugeben, um eine mangelfreie Material-, Verarbeitungs- und Befestigungsauswahl zu treffen.

§ 8 Sonderanfertigungen

1. Sonderanfertigungen nach Angaben des Kunden sind schriftlich zu bestellen. Die Einhaltung etwaiger Vorschriften wird durch PC-Service Becker nicht geprüft. PC-Service Becker haftet nicht, wenn durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.

2. Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Schablonen, Entwürfe und Digitalisierungen bleiben, auch wenn sie berechnet werden, im Eigentum von PC-Service Becker. Er besteht keine Verpflichtung, diese länger als 24 Monate aufzubewahren.

§ 9 Korrekturen/Entwürfe

Grundlage für die Produktion von Schildern oder sonstigen Erzeugnissen in Sonderanfertigung ist der vom Kunden unterzeichnete Korrekturabzug. Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge können dem Kunden bei Nichterteilung des Auftrags in Rechnung gestellt werden.

§ 10 Gewährleistung / Haftung

1.a) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Lieferung von Waren für Verbraucher 24 Monate und beginnt mit der Warenübergabe. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungspflicht 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden. Die Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

b) Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Es gelten ergänzend die Bestimmungen über Gewährleistung des jeweiligen Hard- und Software Herstellers. PC-Service Becker kann den Kunden bezüglich der insoweit zustehenden Gewährleistungsrechte zunächst darauf verweisen, die Übernahme der Gewährleistung gegenüber dem Hersteller bzw. Unterlieferanten außergerichtlich zu erreichen. Diesbezüglich weist PC-Service Becker darauf hin, dass zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber den Herstellern, die Originalverpackung aufzubewahren und zu verwenden ist.PC-Service Becker tritt insoweit alle eigenen Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller bzw. Lieferanten an den Kunden ab. Die Gewährleistungsrechte des Kunden gegen PC-Service Becker leben dann in vollem Umfang wieder auf, wenn eine Durchsetzung der Gewährleistungsrechte des Kunden gegen den Hersteller bzw. Lieferanten nicht möglich ist bzw. unverhältnismäßig großen Aufwand erfordert.

2.a) PC-Service Becker leistet unter Ausschluss anderer Rechte für Mängel der Ware zunächst nach Wahl des Kunden Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Als angemessen gilt eine Nacherfüllungsfrist von 20 Werktagen. Ist Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.

b) Bei Produkten im Wert unter EUR 50,- kann der Kunde grundsätzlich zunächst nur Ersatzlieferung verlangen.

c) Schlagen zwei Nacherfüllungsversuche fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

3.a) PC-Service Becker haftet nur für Schäden, die von ihm selbst, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PC-Service Becker nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, auch im Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten von PC-Service Becker.

c) Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Datenschutz

Im Rahmen der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) ermächtigt der Kunde PC-Service Becker zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten und ist mit deren Speicherung einverstanden, soweit dies für die Durchführung des Kaufvertrages erforderlich ist. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Daten zu verändern bzw. löschen zu lassen. PC-Service Becker gibt Ihre personenbezogenen Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeitige widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner von PC-Service Becker, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand

a) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist gegenüber Unternehmern Amöneburg-Mardorf.

b) Sämtliche Geschäftsbeziehungen von PC-Service Becker unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, mit der Einschränkung, dass bei Kaufverträgen mit Verbrauchern zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar bleiben.

c) Gerichtsstand ist gegenüber Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder deren Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, Kirchhain.

2. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Stand 01.06.2006